Seit 16.12.2020 gilt:
NOTBETREUUNG
Der Bayerische Ministerrat hat am 14. Dezember 2020 beschlossen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu schließen, wobei eine Notbetreuung zulässig bleibt.
die möglichen PHASEN (zur Zeit außer Kraft)
Stufe 1 – Regelbetrieb
Stufe 2 – Eingeschränkter Betrieb
Stufe 3 – Eingeschränkte Notbetreuung