seit 04.06.2021 gilt:
Regelbetrieb
Über die Änderungen der „Betriebsform“ werden Sie von uns informiert.
Bitte beachten Sie: Die Einrichtung darf nur mit medizinischem Mund- und Nasenschutz (z.B. OP-Maske, FFP2 / KN95) betreten werden. Das Tragen der Maske ist auch im Freigelände vorgeschrieben.
Ab 19.04.21 gilt eine Testpflicht für Grundschulkinder in Kindertageseinrichtungen.